Hausnummerierung

«Gemäß § 31 der NÖ. Bauordnung 2014 hat die Baubehörde jedem Gebäude eine Hausnummer zuzuweisen. Diese Nummer ist vom Gebäudeeigentümer beim Haus- oder Grundstückseingang deutlich sichtbar anzubringen.

Leider sind sehr viele Gebäude ohne Hausnummerntafel, wodurch eine Orientierung erschwert wird. Die Ersichtlichmachung der Hausnummer ist für die innerörtliche Orientierung für diverse Rettungseinsätze und für die Postzustellung sehr wichtig! So können wertvolle Sekunden verloren gehen, die unter Umständen zwischen Leben und Tod entscheiden oder bei behördlichen Schriftstücken durch falsch oder gar nicht zugestellte Briefe Rechtsanteile entstehen. Überprüfen Sie bewusst ob Ihre Hausnummerntafel gut sichtbar montiert bzw. noch leserlich ist.

Aus Gründen der einheitlichen Erscheinungsform dieser Nummerierungen, aber auch wegen der günstigen Konditionen der Gemeinde, wird empfohlen, Ihre entsprechende Hausnummerntafel über die Gemeinde zu bestellen.

Zuständig