Hochzeitsjubiläum und Altersjubiläum

Altersjubiläum

Der Bürgermeister gratuliert schriftlich zum 50., 55., 60., 65., 70., 75., 80., 85., 90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.

Eine persönliche Gratulation erfolgt durch Gemeindevertreter zum 80., 90., und 100. Geburtstagsjubiläum.



Jubelhochzeiten 

Jubelhochzeiten sind freudige Ereignisse. Die Marktgemeinde Tulbing und das Land Niederösterreich stellen sich gerne als Gratulanten ein. Leider werden die Hochzeitsdaten unserer Bürgerinnen und Bürger nicht verpflichtend im Meldewesen erfasst, sodass der Gemeindeverwaltung vor allem die Hochzeitsdaten zugezogener GemeindebürgerInnen nur dann bekannt sind, wenn sie bei der Anmeldung gesondert bekannt gegeben wurden.


Um die Hochzeitsevidenz auf den aktuellen Stand zu bringen, werden Sie ersucht, Ihre Hochzeit mit Vorlage der Heiratsurkunde dem Gemeindeamt in Katzelsdorf bekannt zu geben. Damit wird ihr Hochzeitstag amtlich registriert und Sie werden vor einer Jubelhochzeit betreffend Ehrengabe der NÖ Landesregierung und Gratulation durch die Marktgemeinde Tulbing kontaktiert.


Jubelhochzeiten:
Goldene Hochzeit  50  Ehejahre
Diamantene Hochzeit  60  Ehejahre
Eiserne Hochzeit  65  Ehejahre 
Steinerne Hochzeit  67,5 Ehejahre
Gnadenhochzeit  70  Ehejahre
Juwelenhochzeit  72,5 Ehejahre
Kronjuwelenhochzeit 75  Ehejahre

Zuständig