Kindergartenwesen

Ab welchem Alter kann ein Kind in einen Kindergarten aufgenommen werden?

Frühestens ab dem vollendeten 2,5. Lebensjahr

Wann melde ich mein Kind für den Kindergartenbesuch an?

Der Antrag ist grundsätzlich bis Ende Februar vor Beginn des nächsten Kindergartenjahres zu stellen. Die Aufnahme ist bei Bedarf und mit dem Einverständnis der Kindergartenleitung und der Gemeinde auch während des Kindergartenjahres möglich.

Verpflichtendes Kindergartenjahr
 Was ist das verpflichtende Kindergartenjahr?

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, während des Kindergartenjahres, das vor Beginn ihrer Schulpflicht liegt, einen Kindergarten in Niederösterreich oder in einem anderen Bundesland besuchen.

Die zum Kindergartenbesuch verpflichteten Kinder haben den Kindergarten an mindestens vier Tagen der Woche für mindestens 20 Stunden im Rahmen der Bildungszeit zu besuchen.

Diese Verpflichtung kann auch durch den Besuch einer Tagesbetreuungseinrichtung gemäß § 3 Abs. 3 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996, LGBl. 38/2016, oder im Rahmen der häuslichen Erziehung bzw. durch eine Tagesmutter/ einen Tagesvater erfüllt werden.

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Zuständig