Schulwesen - Schulen

Für alle Kinder, die sich in Österreich aufhalten besteht Schulpflicht. Die Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Jahre.

Die Schulpflicht kann an folgenden Schulen erfüllt werden:

  • In den allgemein bildenden Pflichtschulen (Volksschule, Neue NÖ Mittelschule, Allgemeine Sonderschule und Polytechnische Schule)
  • In der AHS ab der 5. Schulstufe
  • In weiterführenden Schulen (Mittlere und Höhere Schulen, z. B. Handelsschule, HTL, HAK, ...) ab der 9. Schulstufe

Ganztägige Schulform (GTS)

In Schulen, die "Ganztägige Schulformen" anbieten (dies ist in den Volks-, Neuen Mittel-, Sonder- und Polytechnischen Schulen möglich), werden Kinder nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Damit stellen ganztägige Schulformen Schulkindern gezielte Lernunterstützung, Betreuung sowie die Förderung ihrer Talente zur Verfügung. Der Besuch einer ganztägig geführten Schule ist für niemanden verpflichtend, es besteht Wahlfreiheit für die Eltern. Die ganztägigen Schulformen bieten Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, Beruf und Familie leichter zu vereinbaren und sorgen für mehr Chancengerechtigkeit.

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